Übernahme von Dolmetschkosten bei Elternabenden

» 10. Februar 2017 | Kategorie: Service | Autor: Andrea Schmegel

Die Initiativgruppe zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe der Gehörlosen am Leben in der Gesellschaft in Sachsen-Anhalt kann einen ersten großen Erfolg verzeichnen!

Als Vertreter der Gruppe waren Isabell Schölzel und Dr. Ingo Barth im Oktober letzten Jahres für ein Gespräch in das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration eingeladen. Zum Thema Dolmetschtopf (eine freiwillige Leistung des Landes zur Finanzierung von Dolmetscheinsätzen im privaten Bereich) gaben sie zu bedenken, dass das begrenzte Budget vor allem für Elternabende herhalten müsse, und am Jahresende oft kein Geld mehr für Dolmetscheinsätze übrig sei. Hier sollten eigentlich die Schulträger in der Finanzierungspflicht stehen. Das Ministerium wollte das prüfen.

Eine gehörlose Mutter stellte schließlich einen Antrag auf Kostenübernahme beim für sie zuständigen Schulträger, und hatte Erfolg! Die Dolmetschkosten wurden in vollem Umfang übernommen. Wir ermutigen nun andere hörgeschädigte Eltern, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Rechnungsabwicklung übernimmt dann natürlich die Dolmetscherin oder der Dolmetscher. Alle Informationen finden Sie in diesem Video (in Deutscher Gebärdensprache, mit deutscher Übersetzung und Untertiteln):

Die Initiativgruppe hat freundlicherweise ein Antragsformular mit relevanten gesetzlichen Grundlagen und einer Adressenliste bereitgestellt:

» Formular im PDF-Format
» Formular im Word-Format

Vielen Dank an Dr. Ingo Barth und Isabell Schölzel, und an Elisabeth Weikert für die Videoübersetzung. Der Berufsverband wünscht der Initiativgruppe weiterhin viel Erfolg beim Kampf um mehr Inklusion und politische Mitsprache in Sachsen-Anhalt.