Stellungnahme zur Übernahme von Dolmetschkosten durch das Integrationsamt
» 18. März 2024 | Kategorie: Verbandsarbeit | Autor: Andrea Schmegel
Wir, der Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher*innen in Sachsen-Anhalt e.V. (BeGiSA), vertreten 40 in Sachsen-Anhalt tätige Dolmetschende für Deutsche Gebärdensprache. In dieser Funktion haben wir im Februar 2023 erneut das Gespräch mit dem Integrationsamt Sachsen-Anhalt gesucht. Ziel dieses Treffens war, angemessene Arbeitsbedingungen und Vergütung bei Dolmetscheinsätzen für taube Arbeitnehmer*innen sicherzustellen.
Die Vergütung von Einsätzen im Arbeitsleben weicht seit Jahren von allen anderen Einsatzbereichen ab. In diesen wird fast ausschließlich nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) gezahlt. Auch in Bundesländern, die an Sachsen-Anhalt angrenzen, richten sich die Kostensätze im Arbeitsleben mittlerweile nach dem JVEG.
Nach einem ausführlichen Schreiben und der Darlegung der aktuellen Situation, der damit einhergehenden Probleme und der Bitte um Anpassung der Kostensätze gab es kein Einlenken des Integrationsamtes, sondern eine Mitteilung, dass sich die Kostensätze mit einer neuen Referatsverfügung ab September 2023 ändern würden. Auch in dieser Verfügung bleiben die Kostensätze für Fahrtzeiten erheblich unter JVEG-Niveau.
Der Berufsverband hat diese Kostensätze weder verhandelt noch bestätigt.
Immer wieder wurden wir in den letzten Monaten darauf aufmerksam gemacht, dass das Integrationsamt gegenüber Firmen und anderen Dritten mitteilt, dass es sich dabei um das Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen handelt. Dies ist nicht der Fall, und in einem Schreiben baten wir das Integrationsamt bereits um eine Richtigstellung. Darauf haben wir bisher keine Antwort erhalten.
Hiermit distanzieren wir uns öffentlich von der Behauptung, dass der BeGiSA e.V. diese aktuelle Referatsverfügung verhandelt und als Rechnungsgrundlage für unsere Mitglieder bestätigt hat.