Änderung im JVEG – bestehende Diskrepanz in der Förderung zur Teilhabe tauber Menschen im Arbeitsleben
» 28. Oktober 2025 | Kategorie: Politische Arbeit | Autor: Elisabeth Weikert
Zum 1. Juni 2025 wurden die Vergütungssätze für Gebärdensprachdolmetscher:innen bundesweit angepasst. Grundlage hierfür ist das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 109.
Mit Artikel 10 dieses Gesetzes wurden Änderungen am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vorgenommen. Nach § 9 Absatz 5 JVEG beträgt das Honorar für Gebärdensprachdolmetscher:innen nun 93 Euro pro Stunde.
Öffentliche Auftraggeber, für die diese Vergütung gilt, sind insbesondere:
- Gerichte und Staatsanwaltschaften (§ 1 JVEG),
- Sozialleistungsträger nach den Sozialgesetzbüchern I–XII, darunter
- die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter (§§ 19–19b SGB I),
- die gesetzliche Krankenversicherung (§ 21 SGB I),
- die gesetzliche Rentenversicherung (§ 22 SGB I),
- die gesetzliche Unfallversicherung (§ 24 SGB I),
- die Versorgungsämter (§ 24 SGB I),
- die Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 27 SGB I) sowie
- die Träger der Sozialhilfe (§ 28 SGB I).
- Verwaltungsverfahren auf Landesebene (§ 5 Abs. 2 BGGVO LSA)
- Leistungen des sogenannten Dolmetschtopfes des Landes Sachsen-Anhalt
Die neuen Vergütungssätze tragen den gestiegenen Anforderungen und Kosten in der Berufsausübung Rechnung und dienen der Sicherung einer qualitativ hochwertigen, barrierefreien Kommunikation für gehörlose und schwerhörige Menschen.
Das für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zuständige Integrationsamt in Sachsen-Anhalt (§§ 185-191 SGB IX) hat die bundesweit angepassten JVEG-Vergütungssätze bislang nicht übernommen. Die aktuell vom Integrationsamt Sachsen-Anhalt angewendeten Vergütungssätze wurden weder mit dem BeGiSA e.V. verhandelt noch von diesem anerkannt. Zudem hat das Integrationsamt signalisiert, derzeit keine Gespräche über eine Anpassung führen zu wollen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten finanziellen Belastung der Firmen, da die Mehrzahl der Dolmetscher:innen in Sachsen-Anhalt nach dem JVEG abrechnet.
Der BeGiSA e. V. setzt sich weiterhin für die Übernahme der angepassten JVEG-Vergütungssätze durch das Integrationsamt Sachsen-Anhalt ein und bemüht sich um eine zeitnahe Lösung im Sinne einer einheitlichen und angemessenen Honorierung.
Neuigkeiten zum Behindertengleichstellungsgesetz
» 21. April 2018 | Kategorie: Politische Arbeit | Autor: Andrea Schmegel
Anlässlich der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt brachten sich auch Vertreter und Vertreterinnen der Gehörlosengemeinschaft in Sachsen-Anhalt sowie der Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher/-innen in die laufenden Diskussionen ein.
Der Berufsverband begrüßte dabei den aktuellen Gesetzesentwurf, wies in seiner Stellungnahme den Landesbehindertenbeauftragten aber auch auf mehrere Punkte hin, die noch diskutiert und überarbeitet werden müssten. Besonders positiv wurde bewertet, dass in dem Gesetz erstmals die Übernahme von Dolmetschkosten bei Elternabenden geregelt werden soll. Dies wäre ein klarer Gewinn für gehörlose Eltern in Sachsen-Anhalt!
» Download: Stellungnahme des BeGiSA e.V. zur Novellierung des BGG LSA
Auf den besonderen Aspekt der Kostensätze für bestimmte Dolmetschleistungen wurde in einer Landtagssitzung am 9. März 2018 eingegangen. Diese sind in der Verordnung zum BGG LSA verankert und dementsprechend auch von der Novellierung betroffen.
» Gebärdenvideos: Anpassung der Kostensätze für Gebärdensprachdolmetscher * innen – Beratung (21. Sitzungsperiode des Landtages, TOP 22)
Der Berufsverband steht weiterhin mit der Gehörlosengemeinschaft und den behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Parteien in Kontakt, und hofft auf eine überarbeitete Version des BGG LSA, die gehörlose Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt entlastet und Inklusion fördert.