Gebärdensprachdolmetschen
In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 80.000 Gehörlose und nach Schätzungen des Deutschen Schwerhörigenbundes ca. 16 Millionen Schwerhörige.
In einer Vielzahl von Alltagssituationen nutzen hörgeschädigte Menschen Gebärdensprachdolmetscher*innen als sprachliche Mittler zwischen sich und hörenden Menschen, die die gesprochene Sprache verwenden. Dies umfasst sowohl das Dolmetschen in Gesprächssituationen, bei Vorträgen und am Telefon als auch das Übersetzen von Schriftstücken, etwa auf Ämtern und vor Gericht.
Um Inhalte dolmetschen zu können, müssen Dolmetscher*innen die entsprechenden Sprachen beherrschen und auch kulturelle Kompetenzen besitzen. Dolmetscher*innen unterliegen der Schweigepflicht.
» Einsatzgebiete
» Arbeitsbedingungen
» Empfehlungen für gehörlose Kunden
» Empfehlungen für hörende Kunden
- Behörden, Gericht, Polizei
- Arzt, Krankenhaus
- Arbeitsleben (Betriebsversammlungen, Fort- und Weiterbildungen…)
- Privater Bereich (Elternabende, Autokauf, Beerdigung, Hochzeit…)
- Kultureller und politischer Bereich (Theater, Vorträge, Diskussionsabende…)
- Vorbereitungszeit und Vorbereitungsmaterial (Unterlagen, Kopien etc.)
- Pausen
- Doppelbesetzung ab einer Stunde Einsatzdauer
- rechtzeitige Ankündigung von Terminverschiebungen
Empfehlungen für gehörlose Kunden
- 15 Minuten vorher treffen zum „Warmgebärden“
- am Anfang der Dolmetschsituation sich selbst und den Dolmetschenden vorstellen
- den Hörenden erklären, was Dolmetscher*innen machen und wofür sie gebraucht werden, z.B. „Mein Name ist …, dies ist die Gebärdensprachdolmetscherin Frau …, sie wird dieses Gespräch für uns beide übersetzen.“
- bei Dolmetschproblemen zuerst direkt mit dem Dolmetschenden sprechen
Empfehlungen für hörende Kunden
- Lassen Sie den Dolmetscher*innen Vorbereitungsmaterial im Voraus zukommen.
- Klären Sie mit den gehörlosen Gesprächsteilnehmer*innen und den Dolmetscher*innen die Positionierung der Dolmetscher*innen. Die Dolmetscher*innen müssen so platziert sein, dass sie die Sprecher*innen akustisch gut wahrnehmen können und für den/die gehörlosen Gesprächsteilnehmer*innen gut zu sehen sind.
- Sprechen Sie die Gehörlosen persönlich und direkt an. Nicht die Dolmetscher*innen sind Ihre Gesprächspartner*innen, sondern die Gehörlosen.
- Generell können Sie in Ihrem ganz normalen Tempo sprechen. Bedenken Sie allerdings, dass sich beim Vorlesen/Zitieren von schriftlichen Texten das Sprechtempo von ca. 150 auf 200 – 250 Wörter pro Minute erhöht und sprechen Sie aus diesem Grund bitte etwas langsamer.
- Achten Sie bei Diskussionen auf eine gewisse Gesprächsdisziplin – mehrere Sprecher*innen können von den Dolmetscher*innen nicht gleichzeitig übersetzt werden.
- Bitte sorgen Sie in den Räumen für gute Lichtverhältnisse. Bei Verdunkelung, z.B. Dia-Vorträgen, ist darauf zu achten, dass die Dolmetscher*innen ausreichend beleuchtet sind.
- Führen Sie keine Gespräche mit den Dolmetscher*innen, solange die Dolmetschsituation andauert. Fragen an die Dolmetscher*innen können Sie am besten im Vorfeld oder ggf. im Anschluss an die Veranstaltung mit den Dolmetscher*innen direkt besprechen.