Stellungnahme zur fairen Bezahlung von Dolmetscheinsätzen im Arbeitsleben

» 28. Oktober 2025 | Kategorie: Politische Arbeit | Autor: Elisabeth Weikert

Zum 1. Juni 2025 wurden die Vergütungssätze für Gebärdensprachdolmetscher:innen bundesweit angepasst. Grundlage hierfür ist das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 109.

Mit Artikel 10 dieses Gesetzes wurden Änderungen am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vorgenommen. Nach § 9 Absatz 5 JVEG beträgt das Honorar für Gebärdensprachdolmetscher:innen nun 93 Euro pro Stunde.

Öffentliche Auftraggeber, für die diese Vergütung gilt, sind insbesondere:

Die neuen Vergütungssätze tragen den gestiegenen Anforderungen und Kosten in der Berufsausübung Rechnung und dienen der Sicherung einer qualitativ hochwertigen, barrierefreien Kommunikation für gehörlose und schwerhörige Menschen.

Das für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zuständige Integrationsamt in Sachsen-Anhalt (§§ 185-191 SGB IX) hat die bundesweit angepassten JVEG-Sätze bislang nicht übernommen. Die aktuell vom Integrationsamt Sachsen-Anhalt angewendeten Vergütungssätze wurden weder mit dem BeGiSA e.V. verhandelt noch von diesem anerkannt. Zudem hat das Integrationsamt signalisiert, derzeit keine Gespräche über eine Anpassung führen zu wollen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten finanziellen Belastung der Firmen, da die Mehrzahl der Dolmetscher:innen in Sachsen-Anhalt nach dem JVEG abrechnet.

Der BeGiSA e. V. setzt sich weiterhin für die Übernahme der angepassten JVEG-Vergütungssätze durch das Integrationsamt Sachsen-Anhalt ein und bemüht sich um eine zeitnahe Lösung im Sinne einer einheitlichen und angemessenen Honorierung.