Gebärdensprachdolmetschen
In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 80.000 Gehörlose und nach Schätzungen des Deutschen Schwerhörigenbundes ca. 16 Millionen Schwerhörige.
In einer Vielzahl von Alltagssituationen nutzen hörgeschädigte Menschen GebärdensprachdolmetscherInnen als sprachliche Mittler zwischen sich und hörenden Menschen, die die gesprochene Sprache verwenden. Dies umfasst sowohl das Dolmetschen in Gesprächssituationen, bei Vorträgen und am Telefon als auch das Übersetzen von Schriftstücken, etwa auf Ämtern und vor Gericht.
Um Inhalte dolmetschen zu können, müssen DolmetscherInnen die entsprechenden Sprachen beherrschen und auch kulturelle Kompetenzen besitzen. DolmetscherInnen unterliegen der Schweigepflicht.
» Einsatzgebiete
» Arbeitsbedingungen
» Empfehlungen für gehörlose Kunden
» Empfehlungen für hörende Kunden
- Behörden, Gericht, Polizei
- Arzt, Krankenhaus
- Arbeitsleben (Betriebsversammlungen, Fort- und Weiterbildungen…)
- Privater Bereich (Elternabende, Autokauf, Beerdigung, Hochzeit…)
- Kultureller und politischer Bereich (Theater, Vorträge, Diskussionsabende…)
- Vorbereitungszeit und Vorbereitungsmaterial (Unterlagen, Kopien etc.)
- Pausen
- Doppelbesetzung ab einer Stunde Einsatzdauer
- rechtzeitige Ankündigung von Terminverschiebungen
Empfehlungen für gehörlose Kunden
- 15 Minuten vorher treffen zum “Warmgebärden”
- am Anfang der Dolmetschsituation sich selbst und die Dolmetscherin vorstellen
- den Hörenden erklären, was DolmetscherInnen machen und wofür sie gebraucht werden, z.B. “Mein Name ist …, dies ist die Gebärdensprachdolmetscherin Frau …, sie wird dieses Gespräch für uns beide übersetzen.”
- bei Dolmetschproblemen zuerst direkt mit der Dolmetscherin sprechen
Empfehlungen für hörende Kunden
- Lassen Sie den DolmetscherInnen Vorbereitungsmaterial im Voraus zukommen.
- Klären Sie mit den gehörlosen GesprächsteilnehmerInnen und den DolmetscherInnen die Positionierung der DolmetscherInnen. Die DolmetscherInnen müssen so platziert sein, dass sie die SprecherInnen akustisch gut wahrnehmen können und für den/die gehörlosen GesprächsteilnehmerInnen gut zu sehen sind.
- Sprechen Sie die Gehörlosen persönlich und direkt an. Nicht die DolmetscherInnen sind Ihre GesprächspartnerInnen, sondern die Gehörlosen.
- Generell können Sie in Ihrem ganz normalen Tempo sprechen. Bedenken Sie allerdings, dass sich beim Vorlesen/Zitieren von schriftlichen Texten das Sprechtempo von ca. 150 auf 200 – 250 Wörter pro Minute erhöht und sprechen Sie aus diesem Grund bitte etwas langsamer.
- Achten Sie bei Diskussionen auf eine gewisse Gesprächsdisziplin – mehrere SprecherInnen können von den DolmetscherInnen nicht gleichzeitig übersetzt werden.
- Bitte sorgen Sie in den Räumen für gute Lichtverhältnisse. Bei Verdunkelung, z.B. Dia-Vorträgen, ist darauf zu achten, dass die DolmetscherInnen ausreichend beleuchtet sind.
- Führen Sie keine Gespräche mit den DolmetscherInnen, solange die Dolmetschsituation andauert. Fragen an die DolmetscherInnen können Sie am besten im Vorfeld oder ggf. im Anschluss an die Veranstaltung mit den DolmetscherInnen direkt besprechen.