Gebärdensprachdolmetschen

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 80.000 Gehörlose und nach Schätzungen des Deutschen Schwerhörigenbundes ca. 16 Millionen Schwerhörige.

In einer Vielzahl von Alltagssituationen nutzen hörgeschädigte Menschen Gebärdensprachdolmetscher*innen als sprachliche Mittler zwischen sich und hörenden Menschen, die die gesprochene Sprache verwenden. Dies umfasst sowohl das Dolmetschen in Gesprächssituationen, bei Vorträgen und am Telefon als auch das Übersetzen von Schriftstücken, etwa auf Ämtern und vor Gericht.

Um Inhalte dolmetschen zu können, müssen Dolmetscher*innen die entsprechenden Sprachen beherrschen und auch kulturelle Kompetenzen besitzen. Dolmetscher*innen unterliegen der Schweigepflicht.

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