Dolmetscherbestellung

Gehörlose, Institutionen, Betriebe usw. können eine/n GebärdensprachdolmetscherIn für verschiedenste Anlässe anfordern. Die Dolmetschkosten bei Terminen auf Ämtern und Behörden werden von der jeweiligen Behörde übernommen, bei Einsätzen im medizinischen Bereich bezahlt die Krankenkasse oder das Krankenhaus den Dolmetscheinsatz. Elternabende und andere private Anlässe werden in Sachsen-Anhalt vom Dolmetschtopf übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Relevante Gesetze oder auf Anfrage an den Vorstand.

Die Dolmetscherbestellung ist per Post, Fax, Telefon, Handy oder auch per Email möglich und kann direkt bei der Dolmetscherin oder dem Dolmetscher Ihrer Wahl erfolgen. Kontaktdaten finden Sie auf unserer Mitgliederseite. Mit der Emailadresse anfragen (@) begisa (Punkt) de können Sie alle Mitglieder gleichzeitig erreichen.

Achtung: Dolmetschaufträge sollten rechtzeitig erteilt bzw. abgesagt werden. Aufträge, die sehr kurzfristig abgesagt werden, können unter Umständen trotzdem in Rechnung gestellt werden.

Wichtige Angaben für eine Dolmetscheranforderung

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich eine Auftragsbestätigung. Bei längerfristigen Einsätzen (z.B. einer wöchentlichen Besprechung oder einem mehrtägigen Lehrgang) kann ein gemeinsamer Vertrag sinnvoll sein.